Reflexionstage

2 Tage : 15.07.2024 – 16.07.2024

5 Tage: 23.09.2024 – 27.09.2024

Die Reflexionstage für Fahrlehreranwärter sind im Fahrlehrergesetz (die Ausbildungsverordnung § 1 Abs. 4) vorgeschrieben und teilen sich in 2 Phasen auf.

Die erste Phase besteht aus zwei zusammenhängenden Tagen mit jeweils acht Unterrichtseinheiten und soll möglichst am Ende des zweiten Praktikum-Monats stattfinden. Die zweite Phase ist eine Reflexionswoche mit mindestens 32 Unterrichtseinheiten und soll möglichst am Ende des vierten Praktikum-Monats erfolgen.

Gern bieten wir auch Fahrlehreranwärtern, die nicht bei uns ausgebildet wurden, die Möglichkeit die 2 Reflexionsphasen bei uns kostenpflichtig zu besuchen.

ADR-Kurs

Unternehmen, die Gefahrguttransporte durchführen, brauchen entsprechend qualifizierte Berufskraftfahrer (m/w/d). Diese müssen den ADR-Schein, auch als Gefahrgutschein bekannt, vorweisen können, wenn sie Gefahrgut auf der Straße befördern wollen.

ADR-Basis-Kurs am 9./10.+17. August 2024

Der Basiskurs ist die vorgeschriebene Grundschulung für alle Gefahrgutfahrer (m/w/d). Um den ADR-Schein zu erlangen, müssen Sie den Basiskurs mit anschließender Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer absolvieren. Die so erworbene ADR-Bescheinigung ist für fünf Jahre gültig.

ADR-Auffrischung am 20.+21. September 2024

Nach fünf Jahren kann der ADR-Schein mit einer Auffrischungsschulung um weitere fünf Jahre verlängert werden. Mit der Fortbildung beginnen können Berufskraftfahrer (m/w/d) bis zu zwölf Monate vor Ablauf der ADR-Bescheinigung. Maßgeblich für die Verlängerung ist das Ablaufdatum der aktuellen Genehmigung.

Weitere Aufbaukurse wie Tank, explosionsgefährdende Stoffe (Klasse 1) sowie radioaktive Stoffe (Klasse 7) sind auf Anfrage terminierbar.

Modul 1 BKF Weiterbildung

weitere Termine für Modul 1 am:

19.10.2024

Berufskraftfahrer/innen sind Lenkradprofis in einem kundenorientierten Dienstleistungsberuf.

Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr sind alle Fahrer/innen, die den Führerschein Kl. C und D besitzen,

auf der Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.

Dies müssen Fahrer/innen lückenlos bei der Führerscheinstelle nachweisen, um den Führerschein mit einer neuen

Schlüsselnummer im fünfjährigen Turnus (zusätzlich zur bekannten Gesundheitsuntersuchung) verlängert zu bekommen.

Modul 2 BKF Weiterbildung

weitere Termine für Modul 2 am:

26.10.2024

Berufskraftfahrer/innen sind Lenkradprofis in einem kundenorientierten Dienstleistungsberuf.

Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr sind alle Fahrer/innen, die den Führerschein Kl. C und D besitzen,

auf der Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.

Dies müssen Fahrer/innen lückenlos bei der Führerscheinstelle nachweisen, um den Führerschein mit einer neuen

Schlüsselnummer im fünfjährigen Turnus (zusätzlich zur bekannten Gesundheitsuntersuchung) verlängert zu bekommen.

Modul 3 BKF Weiterbildung

weitere Termine für Modul 3 am:

02.11.2024

Berufskraftfahrer/innen sind Lenkradprofis in einem kundenorientierten Dienstleistungsberuf.

Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr sind alle Fahrer/innen, die den Führerschein Kl. C und D besitzen,

auf der Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.

Dies müssen Fahrer/innen lückenlos bei der Führerscheinstelle nachweisen, um den Führerschein mit einer neuen

Schlüsselnummer im fünfjährigen Turnus (zusätzlich zur bekannten Gesundheitsuntersuchung) verlängert zu bekommen.

Modul 4 BKF Weiterbildung

weitere Termine für Modul 4 am:

09.11.2024

Berufskraftfahrer/innen sind Lenkradprofis in einem kundenorientierten Dienstleistungsberuf.

Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr sind alle Fahrer/innen, die den Führerschein Kl. C und D besitzen,

auf der Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.

Dies müssen Fahrer/innen lückenlos bei der Führerscheinstelle nachweisen, um den Führerschein mit einer neuen

Schlüsselnummer im fünfjährigen Turnus (zusätzlich zur bekannten Gesundheitsuntersuchung) verlängert zu bekommen.

beschleunigte Grundqualifikation

gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)

Die Anforderungen an beruflich tätiges Fahrpersonal sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Grundsätzlich ist der Nachweis einer sog. „beschleunigten Grundqualifikation“ im Umfang von mind. 140 Zeitstunden zusätzlich erforderlich. Welcher mit einer Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgeschlossen wird.

Dies betrifft Personen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2009 erworben haben und somit der gesetzlichen Pflicht zur zusätzlichen Grundqualifikation unterliegen, wenn sie ihre Fahrerlaubnis beruflich nutzen wollen.

Die beschleunigte Grundqualifikation im Güterverkehr darf ab dem 18. Lebensjahr (C1, C1E) bzw. erst ab dem 21. Lebensjahr (C, CE) absolviert werden.
Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Abschlussprüfung, da die Prüfungssprache auf deutsch beschränkt ist.

Modul 5 BKF Weiterbildung

weitere Termine für Modul 5 am:

16.11.2024

Berufskraftfahrer/innen sind Lenkradprofis in einem kundenorientierten Dienstleistungsberuf.

Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr sind alle Fahrer/innen, die den Führerschein Kl. C und D besitzen,

auf der Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.

Dies müssen Fahrer/innen lückenlos bei der Führerscheinstelle nachweisen, um den Führerschein mit einer neuen

Schlüsselnummer im fünfjährigen Turnus (zusätzlich zur bekannten Gesundheitsuntersuchung) verlängert zu bekommen.

Verkehrsleiterkurs

23.09.2024 – 05.10.2024

Vorbereitungsseminar / Schulung für die Sach- und Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr und Personenverkehr (Verkehrsleiter)

Zur Gründung und Führung eines Unternehmens, welches gewerblich und genehmigungspflichtigen Güter- oder Personenverkehr betreibt, muss die zur Führung der Geschäfte bestellten Person, dies kann der Unternehmer selber sein, eine angestellte Person oder auch ein externer Verkehrsleiter, die fachliche Eignung nachweisen. Dazu ist eine Prüfung der zuständigen Industrie- und Handelskammer erforderlich.

Wir bereiten Sie in unseren Verkehrsleiterkurs optimal auf diese Prüfung vor damit Sie Ihre Prüfung erfolgreich abschließen können.

Weitere Informationen erhalten Sie unseren Büro

BKF-Weiterbildung Modul 1-5 Wochenlehrgang

weitere Termine für den Wochenlehrgang:

25.11.2024 – 29.11.2024 Plätze verfügbar

Berufskraftfahrer/innen sind Lenkradprofis in einem kundenorientierten Dienstleistungsberuf.

Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr sind alle Fahrer/innen, die den Führerschein Kl. C und D besitzen,

auf der Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.

Dies müssen Fahrer/innen lückenlos bei der Führerscheinstelle nachweisen, um den Führerschein mit einer neuen

Schlüsselnummer im fünfjährigen Turnus (zusätzlich zur bekannten Gesundheitsuntersuchung) verlängert zu bekommen.