Weiterbildung für Verkehrsleiter und Dozenten nach §7 BKrFQV

Das Thema „Verkehrsleiter“ ist für viele Unternehmen mittlerweile zum wirtschaftlich relevanten Faktor
geworden – über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Als Kunde vom Verkehrs College Vogtland wissen Sie, dass wir Ihr kompetenter Begleiter rund um Weiterbildung im Bereich Personen- und Güterverkehr sind.

Seien Sie am 03. Dezember 2024 von 08:00- 16:30 Uhr bei unserer Weiterbildung „Verkehrsleiter“ dabei und lassen Sie sich die Weiterbildung nach BKrFQV §7 Fortbildung der Ausbilder und VO(EG) 1071 mit einem anerkannten Zertifikat unserer Ausbildungsstätte bescheinigen.

Folgende Themen sind Teil der Weiterbildung:

  • bevorstehende Änderungen im Arbeitszeitgesetz
  • Neuerungen bei digitalen Tachografen und Ihren Pflichten als Verkehrsbetriebe
  • geänderte Lenk- und Ruhezeiten für BKF im Gelegenheitsverkehr
  • das Entsendegesetz richtig angewendet
  • Neuerung Handwerkerregelung

Kosten:
Teilnahme nur mit Voranmeldung möglich.
250,00€ pro Teilnehmer.
Für Getränke und kleinere Snacks

ADR-Kurs

Unternehmen, die Gefahrguttransporte durchführen, brauchen entsprechend qualifizierte Berufskraftfahrer (m/w/d). Diese müssen den ADR-Schein, auch als Gefahrgutschein bekannt, vorweisen können, wenn sie Gefahrgut auf der Straße befördern wollen.

ADR-Basis-Kurs am 14./15.+22. März 2025 und 05./06.+13. Dezember 2025

Der Basiskurs ist die vorgeschriebene Grundschulung für alle Gefahrgutfahrer (m/w/d). Um den ADR-Schein zu erlangen, müssen Sie den Basiskurs mit anschließender Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer absolvieren. Die so erworbene ADR-Bescheinigung ist für fünf Jahre gültig.

ADR-Auffrischung am 9.+10. Mai 2025 und 19.+20. September 2025

Nach fünf Jahren kann der ADR-Schein mit einer Auffrischungsschulung um weitere fünf Jahre verlängert werden. Mit der Fortbildung beginnen können Berufskraftfahrer (m/w/d) bis zu zwölf Monate vor Ablauf der ADR-Bescheinigung. Maßgeblich für die Verlängerung ist das Ablaufdatum der aktuellen Genehmigung.

Weitere Aufbaukurse wie Tank, explosionsgefährdende Stoffe (Klasse 1) sowie radioaktive Stoffe (Klasse 7) sind auf Anfrage terminierbar.

Modul 1 BKF Weiterbildung

weitere Termine für Modul 1 am 22.02. / 05.04. / 17.05. / 06.09. / 25.10.2025

Berufskraftfahrer/innen sind Lenkradprofis in einem kundenorientierten Dienstleistungsberuf.

Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr sind alle Fahrer/innen, die den Führerschein Kl. C und D besitzen,

auf der Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.

Dies müssen Fahrer/innen lückenlos bei der Führerscheinstelle nachweisen, um den Führerschein mit einer neuen

Schlüsselnummer im fünfjährigen Turnus (zusätzlich zur bekannten Gesundheitsuntersuchung) verlängert zu bekommen.

Modul 2 BKF Weiterbildung

weitere Termine für Modul 2 am 01.03. / 12.04. / 24.02. / 13.09. / 01.11.2025

Berufskraftfahrer/innen sind Lenkradprofis in einem kundenorientierten Dienstleistungsberuf.

Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr sind alle Fahrer/innen, die den Führerschein Kl. C und D besitzen,

auf der Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.

Dies müssen Fahrer/innen lückenlos bei der Führerscheinstelle nachweisen, um den Führerschein mit einer neuen

Schlüsselnummer im fünfjährigen Turnus (zusätzlich zur bekannten Gesundheitsuntersuchung) verlängert zu bekommen.

Modul 3 BKF Weiterbildung

weitere Termine für Modul 3 am 08.03. / 26.04. / 14.06. / 20.09. / 08.11.2025

Berufskraftfahrer/innen sind Lenkradprofis in einem kundenorientierten Dienstleistungsberuf.

Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr sind alle Fahrer/innen, die den Führerschein Kl. C und D besitzen,

auf der Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.

Dies müssen Fahrer/innen lückenlos bei der Führerscheinstelle nachweisen, um den Führerschein mit einer neuen

Schlüsselnummer im fünfjährigen Turnus (zusätzlich zur bekannten Gesundheitsuntersuchung) verlängert zu bekommen.

BKF-Weiterbildung Modul 1-5 Wochenlehrgang II

27.01.2025 – 31.01.2025 Plätze verfügbar

weitere Termine für den Wochenlehrgang montags bis freitags:

10.02. – 14.02. / 24.02. – 28.02. / 07.04. – 11.04.

Berufskraftfahrer/innen sind Lenkradprofis in einem kundenorientierten Dienstleistungsberuf.

Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr sind alle Fahrer/innen, die den Führerschein Kl. C und D besitzen,

auf der Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.

Dies müssen Fahrer/innen lückenlos bei der Führerscheinstelle nachweisen, um den Führerschein mit einer neuen

Schlüsselnummer im fünfjährigen Turnus (zusätzlich zur bekannten Gesundheitsuntersuchung) verlängert zu bekommen.

Modul 4 BKF Weiterbildung

weitere Termine für Modul 4 am:

15.03. / 03.05. / 21.06. / 27.09. / 15.11.2025

Berufskraftfahrer/innen sind Lenkradprofis in einem kundenorientierten Dienstleistungsberuf.

Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr sind alle Fahrer/innen, die den Führerschein Kl. C und D besitzen,

auf der Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.

Dies müssen Fahrer/innen lückenlos bei der Führerscheinstelle nachweisen, um den Führerschein mit einer neuen

Schlüsselnummer im fünfjährigen Turnus (zusätzlich zur bekannten Gesundheitsuntersuchung) verlängert zu bekommen.

Modul 5 BKF Weiterbildung

ACHTUNG, am 08.02.25 nur noch 2 Plätze verfügbar!!

22.03. / 10.05. / 28.06. / 11.10. / 22.11.2025

Berufskraftfahrer/innen sind Lenkradprofis in einem kundenorientierten Dienstleistungsberuf.

Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr sind alle Fahrer/innen, die den Führerschein Kl. C und D besitzen,

auf der Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.

Dies müssen Fahrer/innen lückenlos bei der Führerscheinstelle nachweisen, um den Führerschein mit einer neuen

Schlüsselnummer im fünfjährigen Turnus (zusätzlich zur bekannten Gesundheitsuntersuchung) verlängert zu bekommen.

BKF-Weiterbildung Modul 1-5 Wochenlehrgang III

10.02.2025 – 14.02.2025 Plätze verfügbar

weitere Termine für den Wochenlehrgang montags bis freitags:

24.02. – 28.02. / 07.04. – 11.04.

Berufskraftfahrer/innen sind Lenkradprofis in einem kundenorientierten Dienstleistungsberuf.

Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr sind alle Fahrer/innen, die den Führerschein Kl. C und D besitzen,

auf der Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.

Dies müssen Fahrer/innen lückenlos bei der Führerscheinstelle nachweisen, um den Führerschein mit einer neuen

Schlüsselnummer im fünfjährigen Turnus (zusätzlich zur bekannten Gesundheitsuntersuchung) verlängert zu bekommen.

beschleunigte Grundqualifikation

nächster Lehrgang vom 17.02.2025 – 02.04.2025 und 01.09.2025 – 16.10.2025

gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)

Die Anforderungen an beruflich tätiges Fahrpersonal sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Grundsätzlich ist der Nachweis einer sog. „beschleunigten Grundqualifikation“ im Umfang von mind. 140 Zeitstunden zusätzlich erforderlich. Welcher mit einer Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgeschlossen wird.

Dies betrifft Personen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2009 erworben haben und somit der gesetzlichen Pflicht zur zusätzlichen Grundqualifikation unterliegen, wenn sie ihre Fahrerlaubnis beruflich nutzen wollen.

Die beschleunigte Grundqualifikation im Güterverkehr darf ab dem 18. Lebensjahr (C1, C1E) bzw. erst ab dem 21. Lebensjahr (C, CE) absolviert werden.
Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Abschlussprüfung, da die Prüfungssprache auf deutsch beschränkt ist.

Reflexionstage

2 Tage : 14.07.2025 – 15.07.2025

5 Tage: 15.09.2025 – 19.09.2025

Die Reflexionstage für Fahrlehreranwärter sind im Fahrlehrergesetz (die Ausbildungsverordnung § 1 Abs. 4) vorgeschrieben und teilen sich in 2 Phasen auf.

Die erste Phase besteht aus zwei zusammenhängenden Tagen mit jeweils acht Unterrichtseinheiten und soll möglichst am Ende des zweiten Praktikum-Monats stattfinden. Die zweite Phase ist eine Reflexionswoche mit mindestens 32 Unterrichtseinheiten und soll möglichst am Ende des vierten Praktikum-Monats erfolgen.

Gern bieten wir auch Fahrlehreranwärtern, die nicht bei uns ausgebildet wurden, die Möglichkeit die 2 Reflexionsphasen bei uns kostenpflichtig zu besuchen.

Verkehrsleiterkurs

03.11.2025 – 14.11.2025

Vorbereitungsseminar / Schulung für die Sach- und Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr und Personenverkehr (Verkehrsleiter)

Zur Gründung und Führung eines Unternehmens, welches gewerblich und genehmigungspflichtigen Güter- oder Personenverkehr betreibt, muss die zur Führung der Geschäfte bestellten Person, dies kann der Unternehmer selber sein, eine angestellte Person oder auch ein externer Verkehrsleiter, die fachliche Eignung nachweisen. Dazu ist eine Prüfung der zuständigen Industrie- und Handelskammer erforderlich.

Wir bereiten Sie in unserem 14-tägigem Verkehrsleiterkurs optimal auf die Prüfung vor, damit Sie diese erfolgreich abschließen können.

Weitere Informationen erhalten Sie unseren Büro.