Modul 2 BKF Weiterbildung 18.01.2025
weitere Termine für Modul 2 am 01.03. / 12.04. / 24.02. / 13.09. / 01.11.2025
Berufskraftfahrer/innen sind Lenkradprofis in einem kundenorientierten Dienstleistungsberuf.
Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr sind alle Fahrer/innen, die den Führerschein Kl. C und D besitzen,
auf der Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.
Dies müssen Fahrer/innen lückenlos bei der Führerscheinstelle nachweisen, um den Führerschein mit einer neuen
Schlüsselnummer im fünfjährigen Turnus (zusätzlich zur bekannten Gesundheitsuntersuchung) verlängert zu bekommen.
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