Modul 4 BKF Weiterbildung 01.02.2025

weitere Termine für Modul 4 am:

15.03. / 03.05. / 21.06. / 27.09. / 15.11.2025

Berufskraftfahrer/innen sind Lenkradprofis in einem kundenorientierten Dienstleistungsberuf.

Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr sind alle Fahrer/innen, die den Führerschein Kl. C und D besitzen,

auf der Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.

Dies müssen Fahrer/innen lückenlos bei der Führerscheinstelle nachweisen, um den Führerschein mit einer neuen

Schlüsselnummer im fünfjährigen Turnus (zusätzlich zur bekannten Gesundheitsuntersuchung) verlängert zu bekommen.

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