Fahrlehrer Klasse CE

Fahrlehrerausbildung Klasse CE (LKW)

Fahrlehrer der Klasse CE sind berechtigt angehende Berufskraftfahrer in Theorie und Praxis auszubilden.

Inbegriffen sind dabei auch die landwirtschaftlichen Klassen T/L (Traktor) sowie die Befähigung, Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz durchzuführen.

Voraussetzung:

  • Besitz Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE

Und wahlweise:

  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse CE und mindestens zwei Jahre Fahrpraxis 
  • mindestens sechs Monate lang hauptberuflich als Kraftfahrer tätig
  • Zusatzausbildung von 60 Fahrstunden zu je 45 Minuten mit Fahrzeugen der Klasse CE im Beisein eines Fahrlehrers
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