ADR-Kurs 08.11.2024

Unternehmen, die Gefahrguttransporte durchführen, brauchen entsprechend qualifizierte Berufskraftfahrer (m/w/d). Diese müssen den ADR-Schein, auch als Gefahrgutschein bekannt, vorweisen können, wenn sie Gefahrgut auf der Straße befördern wollen.

ADR-Basis-Kurs am 8./9.+16. November 2024

Der Basiskurs ist die vorgeschriebene Grundschulung für alle Gefahrgutfahrer (m/w/d). Um den ADR-Schein zu erlangen, müssen Sie den Basiskurs mit anschließender Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer absolvieren. Die so erworbene ADR-Bescheinigung ist für fünf Jahre gültig.

ADR-Auffrischung am 6.+7. Dezember 2024

Nach fünf Jahren kann der ADR-Schein mit einer Auffrischungsschulung um weitere fünf Jahre verlängert werden. Mit der Fortbildung beginnen können Berufskraftfahrer (m/w/d) bis zu zwölf Monate vor Ablauf der ADR-Bescheinigung. Maßgeblich für die Verlängerung ist das Ablaufdatum der aktuellen Genehmigung.

Weitere Aufbaukurse wie Tank, explosionsgefährdende Stoffe (Klasse 1) sowie radioaktive Stoffe (Klasse 7) sind auf Anfrage terminierbar.

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