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Ausbildung DE

01.12.23 -06.01.2024

Als Fahrlehrer der Klasse DE sind Sie berechtigt, Fahrschüler für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE auszubilden und ermöglichen Ihnen somit den Beruf als Busfahrer.

Busfahrer tragen eine besonders große Verantwortung, daher ist eine gute und sichere Fahrausbildung enorm wichtig, um diese zu gewährleisten, setzen wir bereits bei der Ausbildung des Fahrlehrers der Klasse DE auf gute theoretische wie praktische Ausbildung.

Als Fahrlehrer der Klasse DE können Sie außerdem als Dozent in der Berufskraftfahrerweiterbildung tätig werden.

Voraussetzung:

  • Besitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE

Und wahlweise:

  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse DE und mindestens zwei Jahre Fahrpraxis 
  • mindestens sechs Monate lang hauptberuflich als Kraftfahrer tätig
  • Zusatzausbildung von 60 Fahrstunden zu je 45 Minuten mit Fahrzeugen der Klasse DE im Beisein eines Fahrlehrers
Ausbildung Klasse CE

01.05.23 – 31.01.2024

Menschen zu verantwortungsvollen Verkehrsteilnehmern ausbilden, das ist ein Beruf mit Zukunft aber auch mit viel Verantwortung und aus diesem Grund ist eine gute Ausbildung hierfür unabdingbar.

Mit unseren erfahrenen Dozenten aus den Bereichen Verkehrsverhalten, Recht, Pädagogik sowie Kfz-Technik geben wir Ihnen die einzigartige Möglichkeit, diese menschenbezogene Tätigkeit zu erlernen. Sie werden von uns optimal auf den Beruf des Fahrlehrers/in vorbereitet und können Ihr heute erlerntes Wissen an die Fahrschüler von morgen vermitteln.

Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse BE ist die Grundlage für den Einstieg in den Fahrlehrerberuf.

Voraussetzung:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • abgeschlossen Berufsausbildung oder Fachabitur
  • Besitz der Führerscheinklasse B mind. 3 Jahre (von Klasse BE bis zur praktischen Fahrlehrerprüfung)
  • weitere Notwendigkeiten nach § 2 FahrlG
  • finden Sie hier:  https://www.gesetze-im-internet.de.
Ausbildung Klasse BE

01.05.23 – 31.01.2024

Menschen zu verantwortungsvollen Verkehrsteilnehmern ausbilden, das ist ein Beruf mit Zukunft aber auch mit viel Verantwortung und aus diesem Grund ist eine gute Ausbildung hierfür unabdingbar.

Mit unseren erfahrenen Dozenten aus den Bereichen Verkehrsverhalten, Recht, Pädagogik sowie Kfz-Technik geben wir Ihnen die einzigartige Möglichkeit, diese menschenbezogene Tätigkeit zu erlernen. Sie werden von uns optimal auf den Beruf des Fahrlehrers/in vorbereitet und können Ihr heute erlerntes Wissen an die Fahrschüler von morgen vermitteln.

Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse BE ist die Grundlage für den Einstieg in den Fahrlehrerberuf.

Voraussetzung:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • abgeschlossen Berufsausbildung oder Fachabitur
  • Besitz der Führerscheinklasse B mind. 3 Jahre (von Klasse BE bis zur praktischen Fahrlehrerprüfung)
  • weitere Notwendigkeiten nach § 2 FahrlG
  • finden Sie hier:  https://www.gesetze-im-internet.de.
Ausbildung Klasse A

03.07.23 – 04.08.2023

Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse A ist eine Zusatzausbildung, die berechtigt, neben den eigentlichen Motorradklassen A1, A2 und A auch Rollerfahrer (Klasse AM) und Mofa-Interessenten theoretisch und praktisch auszubilden.

Des Weiteren ist die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A eine gesetzliche Voraussetzung, wenn Sie als Seminarleiter in Aufbauseminaren für Fahranfänger (ASF) oder in Fahreignungsseminaren (FES) für Punkteinhaber tätig werden möchten.

Voraussetzung:

  • Besitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
  • Besitz der Führerscheinklasse A2 mind. 2 Jahre (Klasse A bis spätestens zur praktischen Fahrlehrprüfung)
Weiterbildungen nach § 53

03.-05.04.2023

Weiterbildungen nach § 53

14.-16.08.2023

Fahrlehrer Klasse BE
Fahrlehrerausbildung Klasse BE (PKW)

Menschen zu verantwortungsvollen Verkehrsteilnehmern ausbilden, das ist ein Beruf mit Zukunft aber auch mit viel Verantwortung und aus diesem Grund ist eine gute Ausbildung hierfür unabdingbar.

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Pädagogik CE/DE

01.11.23-30.11.2023

Weiterbildungen nach § 53

18.-20.12.23

Unsere Fahrlehrerausbildungen