Ausbildung Fahrlehrer Klasse CE

Fahrlehrerausbildung Klasse CE (LKW)

01.10.2024 – 06.12.2024

Fahrlehrer der Klasse CE sind berechtigt angehende Berufskraftfahrer in Theorie und Praxis auszubilden.

Inbegriffen sind dabei auch die landwirtschaftlichen Klassen T/L (Traktor) sowie die Befähigung, Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz durchzuführen.

Voraussetzung:

  • Besitz Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE

Und wahlweise:

  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse CE und mindestens zwei Jahre Fahrpraxis 
  • mindestens sechs Monate lang hauptberuflich als Kraftfahrer tätig
  • Zusatzausbildung von 60 Fahrstunden zu je 45 Minuten mit Fahrzeugen der Klasse CE im Beisein eines Fahrlehrers
Fahrlehrer-Weiterbildung nach § 53 (1)

02.12.2024 – 04.12.2024

Fortbildungsdauer

  • Alle 4 Jahre 3 aufeinanderfolgende Fortbildungstage
  • Ein Fortbildungstag umfasst 8 UE á 45 Minuten

Fortbildungsinhalte

§ 17 (1) FahrlGDV regelt und konkretisiert die Inhalte der Fortbildung. Diese erfassen die für die berufliche Tätigkeit des Fahrlehrers bedeutsamen Bereiche:

  • Weiterentwicklung des Straßenverkehrsrechts einschl. des Fahrlehrerrechts
  • Änderung der Verhältnisse im Straßenverkehr und Kraftfahrwesen
  • Verfahren und Methoden zur Gestaltung des theoretischen und praktischen Unterrichts, Verkehrspädagogik
  • Verkehrspolitische und umweltpolitische Perspektiven mit Bezug zum Straßenverkehr
  • Betriebswirtschaftliche und organisatorische Fragen, die für den Betrieb einer Fahrschule von Bedeutung sind
  • Nachhaltige Mobilität, insbesondere alternative Antriebsformen, Fahrerassistenzsysteme und E-Mobilität

Fortbildungskosten

  • 360,- €

Falls Sie ihre gesetzliche Fortbildungspflicht erfüllen möchten, würden wir uns freuen Sie als Teilnehmer begrüßen zu dürfen.

Ausbildung Fahrlehrer Klasse BE

01.05.25 – 13.02.2026

Menschen zu verantwortungsvollen Verkehrsteilnehmern ausbilden, das ist ein Beruf mit Zukunft aber auch mit viel Verantwortung und aus diesem Grund ist eine gute Ausbildung hierfür unabdingbar.

Mit unseren erfahrenen Dozenten aus den Bereichen Verkehrsverhalten, Recht, Pädagogik sowie Kfz-Technik geben wir Ihnen die einzigartige Möglichkeit, diese menschenbezogene Tätigkeit zu erlernen. Sie werden von uns optimal auf den Beruf des Fahrlehrers/in vorbereitet und können Ihr heute erlerntes Wissen an die Fahrschüler von morgen vermitteln.

Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse BE ist die Grundlage für den Einstieg in den Fahrlehrerberuf.

Voraussetzung:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • abgeschlossen Berufsausbildung oder Fachabitur
  • Besitz der Führerscheinklasse B mind. 3 Jahre (von Klasse BE bis zur praktischen Fahrlehrerprüfung)
  • weitere Notwendigkeiten nach § 2 FahrlG
  • finden Sie hier:  https://www.gesetze-im-internet.de.
Ausbildung DE

01.12.23 -06.01.2024

Als Fahrlehrer der Klasse DE sind Sie berechtigt, Fahrschüler für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE auszubilden und ermöglichen Ihnen somit den Beruf als Busfahrer.

Busfahrer tragen eine besonders große Verantwortung, daher ist eine gute und sichere Fahrausbildung enorm wichtig, um diese zu gewährleisten, setzen wir bereits bei der Ausbildung des Fahrlehrers der Klasse DE auf gute theoretische wie praktische Ausbildung.

Als Fahrlehrer der Klasse DE können Sie außerdem als Dozent in der Berufskraftfahrerweiterbildung tätig werden.

Voraussetzung:

  • Besitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE

Und wahlweise:

  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse DE und mindestens zwei Jahre Fahrpraxis 
  • mindestens sechs Monate lang hauptberuflich als Kraftfahrer tätig
  • Zusatzausbildung von 60 Fahrstunden zu je 45 Minuten mit Fahrzeugen der Klasse DE im Beisein eines Fahrlehrers
Ausbildung Klasse BE

01.05.23 – 31.01.2024

Menschen zu verantwortungsvollen Verkehrsteilnehmern ausbilden, das ist ein Beruf mit Zukunft aber auch mit viel Verantwortung und aus diesem Grund ist eine gute Ausbildung hierfür unabdingbar.

Mit unseren erfahrenen Dozenten aus den Bereichen Verkehrsverhalten, Recht, Pädagogik sowie Kfz-Technik geben wir Ihnen die einzigartige Möglichkeit, diese menschenbezogene Tätigkeit zu erlernen. Sie werden von uns optimal auf den Beruf des Fahrlehrers/in vorbereitet und können Ihr heute erlerntes Wissen an die Fahrschüler von morgen vermitteln.

Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse BE ist die Grundlage für den Einstieg in den Fahrlehrerberuf.

Voraussetzung:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • abgeschlossen Berufsausbildung oder Fachabitur
  • Besitz der Führerscheinklasse B mind. 3 Jahre (von Klasse BE bis zur praktischen Fahrlehrerprüfung)
  • weitere Notwendigkeiten nach § 2 FahrlG
  • finden Sie hier:  https://www.gesetze-im-internet.de.
Ausbildung Fahrlehrer Klasse A

01.03.24 – 29.03.2024

Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse A ist eine Zusatzausbildung, die berechtigt, neben den eigentlichen Motorradklassen A1, A2 und A auch Rollerfahrer (Klasse AM) und Mofa-Interessenten theoretisch und praktisch auszubilden.

Des Weiteren ist die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A eine gesetzliche Voraussetzung, wenn Sie als Seminarleiter in Aufbauseminaren für Fahranfänger (ASF) oder in Fahreignungsseminaren (FES) für Punkteinhaber tätig werden möchten.

Voraussetzung:

  • Besitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
  • Besitz der Führerscheinklasse A2 mind. 2 Jahre (Klasse A bis spätestens zur praktischen Fahrlehrprüfung)
Fahrlehrer Klasse BE
Fahrlehrerausbildung Klasse BE (PKW)

Menschen zu verantwortungsvollen Verkehrsteilnehmern ausbilden, das ist ein Beruf mit Zukunft aber auch mit viel Verantwortung und aus diesem Grund ist eine gute Ausbildung hierfür unabdingbar.

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Pädagogik CE/DE

01.11.23-30.11.2023

Unsere Fahrlehrerausbildungen
Fort­bil­dungs­an­gebot für Semi­nar­leiter

Nach dem Fahrlehrergesetz § 53 Absatz 2 müssen Fahrlehrer die eine Seminarerlaubnis besitzen, eine Fortbildung zu je 1 Tag im Abstand von 2 Jahren absolvieren. Diese kann der Pflichtweiterbildung angerechnet werden. Die Frist für die nächste Fortbildung beginnt mit dem Ablauf der letzten Fortbildungsfrist.

Fahr­lehrer-Pflicht­wei­ter­bil­dung §53

Im § 53 des Fahr­leh­rer­ge­setzes ist veran­kert, dass sich jede/r Fahr­lehrer/in in einem Abstand von mindestens vier Jahren weiter­bilden muss. Das Fahrlehrergesetz sieht zur Sicherung und Verbesserung der Ausbildungsqualität eine Schulung von 3 aufeinanderfolgenden Tagen vor. Dabei werden die Neuerungen der Inhalte in den Bereichen Recht und Pädagogik vermittelt. Aufgrund der relativ kurzen Ausbildungsdauer zum Fahrlehrer ist es notwendig, solche Fortbildung gesetzlich zu verankern, um den ständig wechselnden Anforderungen (Fachwissen und Ausbildungsmethoden) gerecht zu werden. Wird diese Fortbildung nicht absolviert, so ruht die Fahrlehrerlaubnis.

Fahrlehrer Klasse A
ahrlehrerausbildung Klasse A (Motorrad)

Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse A ist eine Zusatzausbildung, die berechtigt, neben den eigentlichen Motorradklassen A1, A2 und A auch Rollerfahrer (Klasse AM) und Mofa-Interessenten theoretisch und praktisch auszubilden.

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