Fahrlehrer Klasse BE

01.05.25 – 13.02.2026
Menschen zu verantwortungsvollen Verkehrsteilnehmern ausbilden, das ist ein Beruf mit Zukunft aber auch mit viel Verantwortung und aus diesem Grund ist eine gute Ausbildung hierfür unabdingbar.
(mehr …)Pädagogik CE/DE

01.11.23-30.11.2023
Fortbildungsangebot für Seminarleiter
Nach dem Fahrlehrergesetz § 53 Absatz 2 müssen Fahrlehrer die eine Seminarerlaubnis besitzen, eine Fortbildung zu je 1 Tag im Abstand von 2 Jahren absolvieren. Diese kann der Pflichtweiterbildung angerechnet werden. Die Frist für die nächste Fortbildung beginnt mit dem Ablauf der letzten Fortbildungsfrist.
Fahrlehrer-Pflichtweiterbildung §53
01.12.2025 – 03.12.2025
Im § 53 des Fahrlehrergesetzes ist verankert, dass sich jede/r Fahrlehrer/in in einem Abstand von mindestens vier Jahren weiterbilden muss. Das Fahrlehrergesetz sieht zur Sicherung und Verbesserung der Ausbildungsqualität eine Schulung von 3 aufeinanderfolgenden Tagen vor. Dabei werden die Neuerungen der Inhalte in den Bereichen Recht und Pädagogik vermittelt. Aufgrund der relativ kurzen Ausbildungsdauer zum Fahrlehrer ist es notwendig, solche Fortbildung gesetzlich zu verankern, um den ständig wechselnden Anforderungen (Fachwissen und Ausbildungsmethoden) gerecht zu werden. Wird diese Fortbildung nicht absolviert, so ruht die Fahrlehrerlaubnis.
Fahrlehrer Klasse A

Unser nächster Kurs findet 2026 statt
Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse A ist eine Zusatzausbildung, die berechtigt, neben den eigentlichen Motorradklassen A1, A2 und A auch Rollerfahrer (Klasse AM) und Mofa-Interessenten theoretisch und praktisch auszubilden.
(mehr …)Fahrlehrer Klasse CE

Fahrlehrer der Klasse CE sind berechtigt angehende Berufskraftfahrer in Theorie und Praxis auszubilden.
(mehr …)Fahrlehrer Klasse DE

Als Fahrlehrer der Klasse DE sind Sie berechtigt, Fahrschüler für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE auszubilden und ermöglichen Ihnen somit den Beruf als Busfahrer.
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