Ausbildung Fahrlehrer Klasse A 01.03.2024
01.03.24 – 29.03.2024
Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse A ist eine Zusatzausbildung, die berechtigt, neben den eigentlichen Motorradklassen A1, A2 und A auch Rollerfahrer (Klasse AM) und Mofa-Interessenten theoretisch und praktisch auszubilden.
Des Weiteren ist die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A eine gesetzliche Voraussetzung, wenn Sie als Seminarleiter in Aufbauseminaren für Fahranfänger (ASF) oder in Fahreignungsseminaren (FES) für Punkteinhaber tätig werden möchten.
Voraussetzung:
- Besitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
- Besitz der Führerscheinklasse A2 mind. 2 Jahre (Klasse A bis spätestens zur praktischen Fahrlehrprüfung)