Fahrlehrer-Weiterbildung nach § 53 (1) 02.12.2024
02.12.2024 – 04.12.2024
Fortbildungsdauer
- Alle 4 Jahre 3 aufeinanderfolgende Fortbildungstage
- Ein Fortbildungstag umfasst 8 UE á 45 Minuten
Fortbildungsinhalte
§ 17 (1) FahrlGDV regelt und konkretisiert die Inhalte der Fortbildung. Diese erfassen die für die berufliche Tätigkeit des Fahrlehrers bedeutsamen Bereiche:
- Weiterentwicklung des Straßenverkehrsrechts einschl. des Fahrlehrerrechts
- Änderung der Verhältnisse im Straßenverkehr und Kraftfahrwesen
- Verfahren und Methoden zur Gestaltung des theoretischen und praktischen Unterrichts, Verkehrspädagogik
- Verkehrspolitische und umweltpolitische Perspektiven mit Bezug zum Straßenverkehr
- Betriebswirtschaftliche und organisatorische Fragen, die für den Betrieb einer Fahrschule von Bedeutung sind
- Nachhaltige Mobilität, insbesondere alternative Antriebsformen, Fahrerassistenzsysteme und E-Mobilität
Fortbildungskosten
- 360,- €
Falls Sie ihre gesetzliche Fortbildungspflicht erfüllen möchten, würden wir uns freuen Sie als Teilnehmer begrüßen zu dürfen.
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