Fahrlehrer-Weiterbildung nach § 53 (1) 02.12.2024

02.12.2024 – 04.12.2024

Fortbildungsdauer

  • Alle 4 Jahre 3 aufeinanderfolgende Fortbildungstage
  • Ein Fortbildungstag umfasst 8 UE á 45 Minuten

Fortbildungsinhalte

§ 17 (1) FahrlGDV regelt und konkretisiert die Inhalte der Fortbildung. Diese erfassen die für die berufliche Tätigkeit des Fahrlehrers bedeutsamen Bereiche:

  • Weiterentwicklung des Straßenverkehrsrechts einschl. des Fahrlehrerrechts
  • Änderung der Verhältnisse im Straßenverkehr und Kraftfahrwesen
  • Verfahren und Methoden zur Gestaltung des theoretischen und praktischen Unterrichts, Verkehrspädagogik
  • Verkehrspolitische und umweltpolitische Perspektiven mit Bezug zum Straßenverkehr
  • Betriebswirtschaftliche und organisatorische Fragen, die für den Betrieb einer Fahrschule von Bedeutung sind
  • Nachhaltige Mobilität, insbesondere alternative Antriebsformen, Fahrerassistenzsysteme und E-Mobilität

Fortbildungskosten

  • 360,- €

Falls Sie ihre gesetzliche Fortbildungspflicht erfüllen möchten, würden wir uns freuen Sie als Teilnehmer begrüßen zu dürfen.

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